Die eheblichen seit Jahren umfangreichen begangenen kriminellen und terroristischen Handlungen- und Machenschaften des Hamburger SPD-Senates der Freien und Hansestadt Hamburg,

…wie zum Beispiel u.a. gegen schwerwiegende strafbare Rechtsbeugungen im Amte, Strafvereitelungen im Amte bis hin von Wirtschaftsstrafdelikten in mehreren schweren Fällen, gezielten geplanten staatlichen terroristischen Anschlägen durch Amtspersonen und weitere vorgenommene organisierte Amtskriminalität, die zweifelsfrei als "bandenmäßig organisiert" in ihrer Ausführung bezeichnet werden kann.

   Diese schwerwiegenden Amtskriminalitäten im Amte wurden durch Amtsträger der Freien und Hansestadt Hamburg begangen und vorsätzlich geplant.

 

Erst durch den Hamburger Senates wurden seit Jahren u.a. schwerwiegende Diebstähle, Beweismittelunterschlagungen, Beweismittelvernichtungen, umfangreiche Vermögensveruntreuungen sowie weitere schwere Straftaten pp., vorgenommen und begangen.

 

Der normale Menschenverstand wird hier nach Lesung ganz klar von "bandenmäßig organisierter Amtskriminaität im Amte" sprechen (§ 129 Abs. 1, Abs. 4 StGB) pp.

 

"Die Justiz und die Innenbehörde sowie das Landeskriminalamt LKA der Freien und Hansestadt Hamburg sind maßgeblich durch gegenseitiges gön-nerhaftes Geben, Nehmen oder aktives Unterlassen von Ermittlungen, aktiv seit Jahren somit in erhebliche und schwerwiegenden Zivil- und Strafdelikte bin hin zur behördlichen Deckung von schweren Wirtschaftsstrafdelikten – wie u.a. bei schwerwiegenden umfangreichen Diebstählen, Kapitalverbrechen, Deckung von Kunstraub bis hin der Deckung / Duldung schwerer Hehlerei, Unterschlagungen, Sachbeschädigungen, Beweismittelunterschlagungen bis hin zu umfangreichen Beweismittelvernichtungen – im Amt besonders maßgeblich als Haupthehlertäter hierbei mitverwickelt und somit aktiv vollumfänglich beteiligt. Dieses ist untermauert durch u.a. Beweismittelunterschlagung und Urkundenunterdrückung durch die Generalstaatsanwaltschaft Hamburg- nicht publizierte Feststellung von Urkundenfälschung zum erheblichen Nachteil von Klägerparteien, Vernichtung von Strafakten trotz offener laufender Ver-fahren, Nichtbearbeitung von Strafanträgen durch die Staatsanwaltschaft und Generalstaatsanwaltschaft sowie durch das Dezernet Interne Ermittlungen (DIE) der Hamburger Innenbehörde" pp.

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Ehem. Polizeipräsident der Freien und Hansestadt Hamburg, Ralf Martin Meyer

Denn besonders der ehem. Polizeipräsident der Freien und Hansestadt Hamburg, Ralf Martin Meyer ist maßgeblich seit Jahren auf Landesebene erheblich und aktiv mit in umfangreichen Strafdelikten – wie u.a. auch noch bei schwerwiegende Diebstählen, Kapitalverbrechen, Kunstraub  bis hin sogar der erheblichen Hehlerei und dabei durch illegale Unterschlagungen sowie erhebliche Sachbeschädigungen, Beweismittelunterschlagungen bis hin zu Beweismittelvernichtungen sowie erheblichen und schwerwiegenden Wirtschaftsstrafdelikten an Bürgern in der Freien und Hansestadt Hamburg im Amt mit verwickelt. In seiner Position gehen wir von einem kollusiven Zusammenwirken mit dem Innensenator der Freien und Hansestadt Hamburg, Peter Grote (SPD) und mit dem seinerzeitigen darmaligen Erster Bürgermeister der Freien und Hansestadt Hamburg Olaf Scholz (SPD) zur Unterdrückung von strafrechtlichen Ermittlungen aus, die ganz klar zum Nachteil der Freien und Hansestadt Hamburg ausgehen würden. 

 

Zu den Gesamtvorgängen wird auf die weiteren gesamten Verfahrensaktenvorgängen bei den Bundes- und europäischen Gerichten sowie bei den Strafverfolgungsbehörden verwiesen. Auch diese weiteren Verfahrensvorgängen sind immer noch hierzu offen rechtsanhängig

 (besondere Bezugnahme)

 

Die Innenbehörde - Behörde für Inneres und Sport der Freien und Hansestadt Hamburg - des Landeskriminalamt LKA 141 – die leitende zuständige und verantwortliche Ermittlungsbeamtin beim Landeskriminalamt Hamburg LKA 141 – Frau PM Löwe PP001328 und der seinerzeitige zuständige ehem. verantwortliche Polizeipräsident der Freien und Hansestadt Hamburg, Ralf Martin Meyer, haben genauso aktiv an der Strafverfolgungsbehinderung kollusiv mitgewirkt, indem sie maßgeblich durch vorsätzliches aktives mit Zutun oder aktives Unterlassen auf oberster Polizeilandesebene bei erheblichen Verschleierungen, Verschleppungen und die damit verbundenen massiven Beihilfen und Begünstigungen von Strafdelikten bin hin von Wirtschafts-strafdelikten, Beweismittelunterschlagungen und Beweismittelvernichtungen sowie bei erheblichen begangenen Zivil- und Strafdelikten (Wirtschafts-strafdelikte) u.a. durch die Justiz der Freien und Hansestadt Hamburg maßgeblich mitgewirkt haben; indem sie das strafrechtliche Ermittlungsverfahren zu gestohlenen sensible Sachen bis hin von Wertsachen und wie auch umfangreiche amtliche nationale und internationale Gerichts- und Beweismit-telakten nicht aufnahmen und totschweigen.

 

Diese auch im Februar 2016 gestohlenen und unterschlagenen Gegenstände wurden trotz konkreter sofortiger Verbleibhinweise - bis einschließlich heutigem Tage - bisher immer noch nicht einmal von Amtswegen her bearbeitet, gesichert bzw. sichergestellt bzw. wird die Ermittlungsarbeit regelrecht verweigert. Vielmehr wurden hierdurch wiederholt vorsätzliche Unterlassungen der notwendigen Diensthandlungen und Sachbeschädigung eine aktive Mittäterschaft zum Diebstahl und Deckung derselben im Amt mit vorgenommen - sie haben hierdurch erheblich aktiv bei diesen massiven umfangreichen und schwerwiegenden Strafdelikten pp unstreitig im Amt maßgeblich mitgewirkt und sind hierdurch direkt mitbeteiligt.

 

Trotz detaillierter, unverzüglich nach Tatkenntnisse erstatteter Anzeigen und Hinweise auf verdächtige u.a. Amtspersonen sowie Hintergründe, erfolgte nicht einmal eine ansatzweise Ermittlungsarbeit. 

 

Ergangene weitere Amtshaftungsklage am 10. Januar 2023 beim EGMR in Straßburg gegen Bundesrepublik Deutschland (BRD) 

https://cloud.korruptionsblog.de/index.php/s/M8nSQgcWF3QJwfJ 

 

TMG