Januar 2021
Staatsanwaltschaft Berlin unterliegt am 17. Dezember 2020 im Anklageverfahren "Vorwurf der Veleumdung".

In der Strafsache "Vorwurf der Verleumdung" auf Betreiben des Hamburger Bundesverdienstkreuzträgers und früheren Notares Dr. N., unterliegt die Staatsanwaltschaft Berlin der Verteidigung gegen den früheren Korruptionsblogbetreiber Guido Lechner". Der von der Staatsanwaltschaft Berlin gestellte Antrag auf Erlaß eines Strafbefehls im vierstelligen Eurobereich bzw. Anklageerhebung und Verurteilung wurde vom Strafgericht in Berlin zurückgewiesen. Den ausführlichen Artikel hierzu finden Sie hier.

30.07.2020, aus .COM wird .ORG
Dem aufmerksamen Leser wird aufgefallen sein, dass dieser Blog eine leichte Veränderung erfuhr.
Aus der Domain korruptionsblog.com wird korruptionsblog.org.

  
Januar 2020
Stellungnahme zum Löschungsbegehren über Inhalte des Korruptionsblog.com im Jahr 2018 durch RA Z., Berlin.
https://www.lumendatabase.org/notices/16802109#

Der Vorwurf der Verleumdung des Herrn Notar a.D. N. (u.a. Abgabe einer falschen Eidesstattlichen Versicherung durch Herrn Notar a.D. N.) gegen den früheren  Korruptionsblog.com - Betreiber, Guido Lechner, wurde von der Staatsanwaltschaft Hamburg gegenüber dem Amtsgericht Hamburg-Mitte  (Strafabteilungen) im Jahr 2019 zurückgezogen. Das Landgericht Hamburg (Große Strafkammer, Geschäftsnummer 632 Qs 30/19) hat das Verfahren gegen  Guido Lechner am 12. September 2019, zu Lasten der Staatskasse, eingestellt. Ein neues Verfahren in dieser Hinsicht wird im Dezember in Berlin in einer ersten Anhörung stattfinden.

In der Begründung zum Löschungsbegehren führte Rechtsanwalt Z. aus, dass die Vorwürfe gegen seinen Mandanten und Teile dessen früheren Hamburger Notariates aus der Luft gegriffen und haltlos wären. 

"Wenn jemand auf die Wahrheit mit einer Unterlassungserklärung antwortet, dann lohnt es sich einmal genauer hinzuschauen". Frei nach J. Böhmermann.

 

TMG