Hamburg, im Februar 2016. Das Maß ist voll.

Eigentlicher Anlass für die Entstehung des korruptionsblog.com im Sommer 2016 unter seinerzeit Guido Lechner war dessen Mietrechtsfall (Streitwert: EUR 600; geführt unter einem nicht vorschriftsmässig besetzten Gericht) im Jahr 2015 / 2016 in Hamburg.
In dessen Verfahrensverlauf wurde unter Missachtung eingelegter Rechtsmittel und der taggleichen Erfüllung einer vom LG Hamburg am 01. Februar 2016 verfügten Annahmeanordnung in Höhe von EUR 2.000, im Zeitraum vom 02. - 08. Februar 2016 dem damals Zugangsberechtigten Guido Lechner sein an dieser Adresse in der Hamburger Uhlandstrasse befindlicher Haushalt durch teilweise namentlich bekannte (3) Personen entwendet, vollständig.

In dieser am 01. Februar 2016 vom LG Hamburg erlassenen Annahmeanordnung ist ganz klar gerichtlich verfügt "(...) zur Vollstreckungsabwehr (...).

Kurzum: ein vollständiger Hausstand, vom Abfalleimer bis zur Zahnbürste, wurde entwendet. Und, neben ganzer Bürotechnik, Telefone, Computer - mehr als umfangreiche Hunderte von werthaltigen Gerichtsverfahrensakten zu noch laufenden und nicht rechtskräftig abgeschlossenen Verfahren u.a. vor dem EGMR, zeitlich beginnend von 1998 bis zum besagten 02. Februar 2016, die es durchaus in sich haben.

Umfangreiche Gerichtsverfahrensakten, die über pikante Inhalte und Details verfügten und einigen Personen sowie Behörden über die vergangenen Jahre hinweg regelrecht  ungemütlich, wenn nicht sogar regelrecht gefährlich, geworden sind. Unter anderem zufällig genau auch der die Berufungsinstanz und die Verfügung am 01. Februar 2016 erlassenen VRiìn LG Hamburg W., die die Berufungsinstanz am 01. Februar 2016 führte (hierzu und das Verfahren selbst in einer anderen Rubrik). 

Die im Zeitraum 02. - 08. Februar 2016 entwendeten Hunderte von Verfahrensakten beinhalten Schriftstücke, die sich u.a. beschäftigen mit
· umfangreiche Schriftsätze mit Beweismittel zu u.a schwere in Hamburg begangene Betrugsstraftaten an den Bundesgerichtshof 
· umfangreiche Schriftsätze mit Beweismittel zu u.a Verfassungsbeschwerden an das Bundesverfassungsgericht 
· Individualbeschwerdeverfahren bei Europäischen Gerichten (Beklagte: u.a. auch Freie und Hansestadt Hamburg)
· Bescheide von Hamburger Staatsanwaltschaft und Generalstaatsanwaltschaft zugunsten des Geschädigten
· Eidesstattliche Erklärungen Dritter über Sachverhalte zu Vorwürfen des Testamentsbetruges und der Körperverletzung mit Todesfolge
· Unterlagen zu Urkunden - und Unterschriftenfälschung im Zusammenhang mit Testamentsänderungen
· Unterlagen und Beweismittel zu Vorwürfen des Prozessbetruges
· Unterlagen und Beweismittel zu Unterstützung und Billigung von Prozessbetrug und Wirtschaftsstrafdelikten gegen die Hamburger Justizbehörde
· Vorwürfe der Beweismittelunterdrückung, Beweismittelunterschlagung und Beweismittelvernichtungen durch Teile der Hamburger Justiz
· umfangreiche Schriftsätze zu Veruntreuungen von Finanzmittel auf bei Rechtsanwaltskanzleien geführten Treuhandkonten
· umfangreiche Schriftsätze zu Veruntreuungen von Finanzmittel wie Banksparbücher und Kautionen
· umfangreiche Schriftsätze zu rechtswidrigen erheblichen Vermögensübertragungen an Stiftungen und Museen etc.
· Erbhinweise, Beschwerden, umfangreiche Strafanträge und Strafanzeigen
· Schreiben an Justizsenatorinnen und Justizsenatoren
· Schreiben an Erste Bürgermeister
· Schreiben an Bundespräsidenten
· pp.

Der breite Mantel des Schweigens
lag bis Mitte 2016 über die bis zu diesem Zeitpunkt umfangreichen angehäuften juristischen Vorgänge des Betroffenen und Geschädigten Guido Lechner.
Dessen Vorwürfe richteten sich in erster Linie gegen zwei frühere Mitinhaber (heute ausgeschieden) und eine heute noch tätige Mitarbeiterin eines Hamburger Notariats und die bis aktuell einhergehenden anhaltenden zweifelhaften Unterstützungshandlungen zugunsten dieses Notariats durch die Hamburger Justiz und die politisch Verantwortlichen.

Diese umfangreichen aufgelaufenen Rechtsfälle und hiermit verbundenen geltend gemachten Schadenersatzansprüche waren somit bis 2016 nur in der Hamburger Justiz und einigen Behörden, der Hamburger Senatskanzlei mit ihren jeweils seit 2001 amtierenden Ersten Bürgermeistern, dem Bundespräsidialamt mit den jeweils amtierenden Bundespräsidenten, dem Bundesgerichtshof, dem Bundesverfassungsgericht, dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte in Strassburg pp. und einigen "alten Hasen" der Hamburger Parteienlandschaft bekannt.

Geltendmachung von erheblichen Schadenersatzansprüchen.
In diesen gesamten verschwundenen Verfahrensunterlagen ist aufgeführt, dass sich Amtspersonen bei Behörden und Justiz der Freien und Hansestadt Hamburg ganz offensichtlich und mehr als mutmaßlich von Amts wegen in strafrechtlich erheblicher Weise bemüht haben sollen, Guido Lechner um diese seine berechtigten umfangreichen Schadenersatzansprüche zu prellen und ihn an der Durchsetzung und Verfolgung seiner Rechtsanspruche zu behindern. Indem sie bewusst und systematisch erhebliche und massive Rechtsbeugungen u.a. nach § 339 StGB in Tateinheit mit erheblichen massiven Strafvereitelungen, u.a. nach §§ 258, 258a, 129 Abs. 1, Abs. 4 StGB pp begingen. 

Anschuldigungen, denen Aussenstehende jeglicher Couleur höchstwahrscheinlich zunächst ungläubig den Status "Fake mit drei Ausrufezeichen" anheften würden. Und doch ergeben sich bei Beschäftigung mit diesen gesamten Um- und Zuständen nicht nur eine Frage nach der Tatsächlichkeit dieser Anschuldigungen. Es ergeben sich eine Vielzahl von Fragen, um deren Beantwortung sich die Verantwortlichen in Politik und Behörden regelrecht - verweigern. Warum eigentlich, wenn an all dem nichts dran ist?

Vorgänge, die durchaus auch bei Sichtungen von u.a. im Petitionsausschuß des Deutschen Bundestages vorliegenden Schriften endeckbar sind und schon hier erhebliche Missstände in Teilen der Hamburger Justiz und Politik offensichtlich aufzeigen, zumindest weitere Antworten auf entstandene Fragen erfordern.


Das es in der u.a. Hamburger Justiz Mängel in der Verfolgung von Wirtschaftsstrafdelikten und Straftaten im Zusammenhang zu gewissen Personen und deren Handlungen vorliegen und keine von Aluhutträgern erfundene Phantasie ist, zeigt sich auch ganz offensichtlich zu in diesem Zusammenhang nach dem 08. Februar 2016 aufgetretenen Straf - und Zivilrechtsfällen in Hamburg, aber auch in Berlin und Lübeck.
Die Art und Weise der regelrecht penetranten Verhinderungen von Teilen der Justiz hinsichtlich ansonsten notwendigen Strafverfolgungen, aber auch die bemerkenswerte penetrante und mehr als offensichtliche Brechung ganz klarer Rechtsvorschriften, ziehen sich erstaunlich kontinuierlich wie ein roter Faden bis zum heutigen Tage duch diese Fälle. Handlungen und Unterlassungen, die zwangsläufig Fragen nach der Intention der Justiz und Behörden mit sich bringen.

Am Besten ist "Schweigen im Walde".
So oder ähnlich kann augenscheinlich das Handlungsmotto der Hamburger Justizbehörde und anderer verantwortlicher Amtsträger genannt werden. Erste Bürgermeister und  verantwortliche Senatoren pp. sind erheblich versucht, um jeden Preis persönliche Äußerungen und eingeforderte Stellungnahmen zu vermeiden. Selbst das ansonsten penibel über das gesetzestreue Verhalten der Hamburger Dienstangestellten wachende Dezernat Interne Ermittlungen der Hamburger Innenbehörde versagt nicht nur vollständig, sondern gibt ein durchaus bemerkenswertes Bild ab.  

Diese sich regelrecht als explosiv darstellenden Verfahrensakten mussten und müssen einfach verschwinden.
Es existierten also genug Gründe, diese zweifelsfrei unliebsamen im Februar 2016 in Hamburg gestohlenen Akten für immer verschwinden zu lassen und seit vielen Jahren das Leben des Klägers, Beschwerdeführers, Anzeigenden, persönlich Geschädigten und Hinterbliebenen Guido Lechner möglichst schwierig zu gestalten. 

Die streitige Mietsache aus 2015 bis zum 02. Februar 2016 bot somit eine günstige Gelegenheit und es stellt sich die berechtigte Frage, warum die Hamburger Justiz bis heute diese Diebstahls- , Unterschlagungs- , Computereinbruchs - und Kunstraubstraftat nicht aufgeklärt hat; gar nicht aufklären will.