[Update 07. Oktober 2020]
Organisierter Einbruch? - Eine vollständige Wohnungseinrichtung inklusive aller in dieser Wohnung befindlichen Gegenstände wird ge-stohlen, unterschlagen und bis zum heutigen Tag dem Geschädigten nicht zurück gegeben.


Die Ausraubungs - und Unterschlagungsstraftat am 02. - 08. Februar 2016 in 22087 Hamburg
Nach aktuellen Erkenntnissen aus Akteneinsichten in 10/2020 kristallisiert sich die Existenz eines Konglomerates aus Gerichten, Ge-richtsvollzieherin, Staatsanwaltschaft, Rechtsanwälten und der Justizbehörde selbst in Hamburg heraus. Das aus jeglichem Betrachtungs-winkel heraus schwer rechtswidrige Handeln erscheinende dieser beteiligten Parteien erhärten diese Einschätzung.


Gerichtsverfahrensakten brisanten Inhaltes.
Über die ab Mitte 2016 im Internet durch den damaligen Korruptionsblog.com - Aufleger Guido Lechner, Hamburg (heute Berlin), gegen frühere Handelnde mit Generalvollmacht ausgestattete Notare (hauptsächlich gegen zwei frühere Mitinhaber und eine heute noch tätige Mitinhaberin eines Hamburger Notariats) veröffentlichten Straftatbegehungsvorwürfe hinsichtlich des begründeten Verdachtes der Unterschlagung umfangreichen Man-dantenvermögens des früheren Hamburger Isermeyer-Lechner-Haushaltes, den Vorwürfen gegen Hamburgs Justizbehörde wegen u.a. schwerer Strafvereitelung im Amte, Deckung und Unterstützung von Prozessbetrug, Urkundenfälschungen, eine Vielzahl von Nichtbearbeitungen und zwei-felsfreien Verschleppungstaktiken von gestellten Strafanzeigen pp., schlummerten bis zum 02. Februar 2016 vor der Öffentlichkeit gut verbor-gen nur in der Hamburger Justizbehörde, der Senatskanzlei der FHH, dem Bundespräsidialamt, dem BGH, dem BVerfG und dem Europäischen Ge-richtshof für Menschenrechte in Strassburg, sowie einige wenige Mitarbeiter in Politik, politischen Parteien, Rechtsanwaltsbüros oder Nachbarn, die Teils juristische Berufe ausüben oder ausübten.

In den bis Anfang 2016 seit 2001 angefallenen und mehrere hundert Ordner umfassenden Verfahrensakten des Guido Lechner schlummerten Pa-piere interessanten Inhaltes. Eidesstattliche Erklärungen Dritter, Bescheide von Ermittlungsbehörden, Erbbegünstigungshinweise zugunsten Notar-iatsmitarbeiter, Beschwerden, Strafanzeigen, Schreiben an Justizsenatorinnen und Justizsenatoren, Erste Bürgermeister, Bundespräsidenten und Schreiben mit vielen, vielen Aktenzeichen. Papiere, die Behörden, Gerichte und Personen in  unvorteilhaftes Licht setzen.

Nach Darstellung des Guido Lechner wurde in den vorangegangenen Jahren immer wieder Seitens der Hamburger Justiz versucht, ihn Mittels Repressalien, willkürlichen Verhaftungen von der Strasse weg, Beobachtungen pp. und - wie sich später herausstellte - sogar von regelrechten Spitzelaktivitäten in seiner direkten Nähe zum Aufgeben der Verfolgung seiner Rechtsverfahren zu bewegen. Beobachtungen und Fallanylasen über vollständig heute dokumentierbare Rechtsverfahren seit Februar 2016 bis aktuell, zementieren diese Darstellungen.

Zu u.a. einer willkürlichen Verhaftung im Jahr 2013 in Hamburg liegen im Petitionsausschuß des Deutschen Bundestages interessante Schreiben aus dem z.B. Jahr 2013 an die seinerzeitige SPD-Justizsenatorin der Freien und Hansestadt Hamburg vor.
Aus diesen Schreiben geht hervor, dass auf Guido Lechner in einer Hamburger Polizeidienststelle (PK bekannt) Zwang dahingehend ausgeübt wurde, ihm unbekannte Dokumente zu unterschreiben. Dieses tat er, unter Zwang und Bedrohung.
Eine beiwohnende Gerichtsvollzieherin Namens P.N., Polizeibeamte mit der Hand an der Dienstwaffe und Worte aus dem Nebenraum wie "jetzt muss er doch einmal eingeschüchert sein" ließen Guido Lechner nach dessen Angaben in dieser Stresssituation um sein Leben fürchten. Weitere 6x wurde Guido Lechner willkürlich in Hamburg festgenommen und über 48 Stunden ohne Angabe von Gründen inhaftiert. 2 Rechtsanwälte be-stätigen diese Vorgänge.

In diesem beim Petitionsauschuss des Deutschen Bundestages archivierten Schreiben (Veröffentlichung in Vorbereitung) aus dem Jahr 2013 wurde die damalige Hamburger Justizsenatorin SCHIEDEK aufgefordert, diese Unterlagen an den Bürger Guido Lechner herauszugeben. Die Justizbehörde reagierte nie. 

Es bestand über all die Jahre in gewissen Hamburger Kreisen zweifellos ein erhebliches Interesse, sich dieser ungemütlichen und durchaus wohl zu Recht mit der Bezeichnung "politischer Sprengstoff" versehenen Verfahrensakten zu bemächtigen und diese an sich zu bringen, die sich letztendlich mit der Unterschlagung eines mehr als erheblichen Privatvermögens durch namhafte Personen und den regelrecht penetranten Versuchen der Aus-nahme gewisser Personen vor Strafverfolgung und Straftataufklärung befassen.


Februar 2016 - Die Gelegenheit war günstig.
Im Jahr 2015 entwickelte sich in Hamburg ein merkwürdiges Mietstreitverfahren, in dem der Untermieter Guido Lechner gegen den damaligen Hauptmieter dieser Räume, Herr A.W. (Familienname zwischenzeitlich geändert, bekannt) wegen dessen Wohnraumkündigung wegen angeblicher Mitrückstände in Höhe von € 600,00 vorging.

Ob dieser Mietrückstand so gewesen ist oder nicht, lässt sich bis heute nicht an Hand von Akten aufklären. Diese Akten sind, ebenso wie alle vor dem 02. Februar 2016 entstandenen Akten, bisher vollständig verschwunden.

Ganz klar und nachweisbar ist jedoch, dass Guido Lechner gegen das quasi Kündigungsbestätigungsurteil Berufung eingelegt und die Hinterlegung von Sicherheitsgeldern in Höhe von EUR 2.000 geleistet hat. Somit war dieses Urteil normal nicht vollstreckbar, die nächsthöhere Instanz war angerufen und wäre rechtlich zuständig gewesen. Dass eine Aufrechnungs-/ Gegenklage gegen den Hauptmieter A.W. eingereicht war, interessierte bei Gericht ebenfalls nicht.

[Update 07. Oktober 2020] 
Nach aktuellen Aktensichtungen erließ das mit dem von Guido Lechner initiierten Berufungsverfahren befasste Landgericht Hamburg am 01. Februar 2016 eine bis dato unbekannte sogenannte Annahmeanordnung, Geschäfts-Nr.: 57 H L 87 / 16, GHB Nr. 196 / 16.

Unter Punkt 3, Buchstabe a, dieser Annahmeanordnung heisst es u.a., Zitat (...) Sicherheitsleistung zur Abwendung der Zwangsvollstreckung aus dem Urteil des Amtsgerichts Hamburg-St. Georg vom 29.10.15, Az 924 C 40/15 in dem Rechtsstreit A.W / Guido Lechner (...).

Diese Annahmeanordnung wurde weder von dem die Interessen des Guido Lechner zu vertretenden beauftragten Rechtsanwalt B., noch vom Gericht selbst Guido Lechner übermittelt. Somit eher zufällig und freiwillig leistete Guido Lechner am 01. Februar 2020 eine Sicherheitsleis-tungszahlung in Höhe von EUR 2.000,- bei der Justizkasse Hamburg, und gab diese Zahlungsleistung an die beteiligten Gerichte, Rechts-anwälte und Amtspersonen zur Kenntnis.

"Guten Tag, ich bin Ihr Vormund". Befangene VRi´in am LG Hamburg.
LG Hamburg im Berufungsverfahren nicht vorschriftsmässig besetzt.
Die in genau diesem Berufungsverfahren agierende Vorsitzende Richterin am Landgericht Hamburg (Name bekannt) ist nicht als unbefangene Richterin anzuerkennen. Eben diese gleiche Richterin hatte in Vorjahren rechtswidrig versucht, gegen Guido Lechner ohne Gerichtsverfahren und ohne Rechtsbeistand ein illegales und rechtswidriges Vormundschaftsverfahren anzustrengen. Nur mit erheblichen Aufwand gelang es seinerzeit Guido Lechner, dieses Verfahren abzuwenden.
Seinerzeit wurde eben gegen diese Richterin Strafanzeige wegen dieses Vorfalles gestellt. Eine Verfolgung oder gar Bearbeitung dieses berechtigten Strafantrages erfolgte nie.  Auch diese Verfahrensakte ist im Februar 2016 mit gestohlen worden und natürlich, bis dato nicht wieder aufgetaucht.

 
02. Februar 2016 - Die Organe der Rechtspflege eines Rechtsstaates pfeifen auf den Rechtsstaat.
Die nach Zeugen nervös auftretende und für die Vollstreckung zuständige (und übrigens im Jahr 2013 ebenso mit bei der willkürlichen Verhaftung mit in den Polizeiräumen anwesende - siehe obige Ausführung) Gerichtsvollzieherin P. N., zog  somit bewusst und vorsätzlich unter schwer rechtswidrigen Handeln in Amtsausführung diese Aussetzung am 02. Februar 2016 durch.
Selbige Gerichtsvollzieherin und Vollzugsbeamtin gab Guido Lechner auf, sein vollständig in der Wohnung verbliebenes Eigentum binnen 4 Wochen herauszuschaffen. Der Wohnungsschlüssel wurde dem damaligen Kläger und Hauptmieter A.W. übergeben. Eine vorschriftsmäßige Protokollierung des in diesen Räumen verbliebenen Eigentumes wurde nicht vorgenommen.
Guido Lechner stand nun, trotz rechtskräftig eingelegter Rechtsmittel und der Leistung der gemäß LG Hamburg per Annahmeanordnung geforderten Sicherheitsleistung, ohne eigene Räume dar und wurde der Hoheit über das in diesen Räumen vollständig Befindliche, darunter umfangreiches Verfahrensaktenmaterial und EDV-Technik, beraubt.

Das die vom LG Hamburg in Zusammenarbeit mit der Hamburger Gerichtsvollzieherin N. und dem Hamburger Rechtsanwalt Dr. H. von Rechtsanwälte A., Hamburg, als Rechtsvertreter des Hauptmmieters vorangetriebene Aussetzung am 02. Februar 20216 ganz offensichtlich nicht rechtskräftig war, zeugt u.a. auch der Inhalt aus einem Schreiben eben dieses Rechtsanwaltes Dr. H. vom 25.02.2016 an das LG Lübeck in einem separaten Zivilrechtsverfahren, in dem u.a. ausgeführt wurde, Zitat: (...) dass auch das Landgericht Hamburg offensichtlich beabsichtigt, die von dem jetzigen Kläger eingelegte Berufung gegen das Räumungsurteil zu verwerfen (...).

Fassen wir zusammen: am 02. Februar 2016 wurde ein Mieter trotz Zahlung einer Sicherheitsleistung zur Abwendung einer Vollstreckung und eingelegter Rechtsmittel quasi auf die Strasse gesetzt und am 25. Februar 2016 schreibt ein Rechtsanwalt der gegnerischen Prozesspartei, dass das zuständige LG in einem Beschwerdeverfahren beabsichtigt die Beschwerde zu verwerfen, irgendwann in der Ferne. Der gegnerische Rechtsan-walt wusste das Ergebnis des Gerichtes also im Vorfeld?

08. Februar 2016 - Einbruch und Unterschlagung
Am 08. Februar 2016 Nachmittags meldete sich eine Nachbarin bei Guido Lechner und teilte mit, dass mehrere Personen die streitigen Räumlichkeiten vollständig ausräumen, darunter Herr A.W. und weitere, davon zwei namentlich bekannte, Personen.

Strafanzeige im Polizeikommissariat 33, Hamburg. - Einbruch, Diebstahl, Unterschlagung, Kunstraub, Computereinbruch pp.
Aufgrund dieser Unterschlagung und den hiermit einhergehenden Straftaten wurde in den Abendstunden des 08. Februar 2016 beim Polizeikom-missariat 33, Hamburg, Wiesendamm 133, Strafanzeige gegen Herrn A.W, zwei weiteren namentlich bekannten und weiteren unbekannten Per-sonen, unverzüglich unter Zeugen erstattet.

Da sich die Straftäter u.a. auch die in den ausgeräumten Räumen noch vorhandenen IT-Technik vollständig aneigneten, sahen sie sich in der Ver-suchung und der Möglichkeit in die Computer widerrechtlich einzudringen. Dieses gelang unter anderem, da eine der strafrechtlich mitwirkenden Personen (Name bekannt) vormals als Administrator (und somit in Kenntnis von Generalpasswörtern) für Herrn Guido Lechner fungierte. 

Computerereinbruch
Ungünstig für die Straftäter; einer der entwendeten Computer meldete sich nach Onlineanschaltung noch am Abend des 08. Februar 2016 bei seinem rechtmäßigen Besitzer Guido Lechner per Ortung. Ein Screenshot dieser Ortungsmeldung liegt vor und meldete als Standort den kleinen schleswig-holsteinischen Ort Koberg bei Ratzeburg, dem damaligen Wohnort der Person A.W. Diese Ortungsmeldung wurde u.a. als Beweismittel herangezogen.

O-Ton des Anzeigeaufnehmenden Hamburger Polizeibeamten "Das sind ja ganz schwere Straftaten".
Eine Aussage, die ganz offensichtlich von der u.a. Hamburger Justiz nicht so gesehen wird. Um es kurz auszudrücken: bis heute üben sich verschie-denste Ermittlungsbehörden und auch Gerichte darin, diesen Straftaten partout nicht nachgehen, verfolgen und verurteilen zu müssen. Gerichte und Ermittlungsbehörden führen gängige Rechtsvorschriften und Rechtssprechungen ad absurdum.
In diesem Zusammenhang wurde Anfang 2018 wegen u.a. anhaltender Untätigkeit und Verdacht der Strafvereitelung im Amte gegen den Ham-burger Innensenator Strafanzeige / Strafantrag gestellt. Unter anderem auch aufgrund eines Vortrages bei dem der Innebehörde unterstellten Dezer-nat Interne Ermittlungen (DIE).

Eine Vernehmung von Zeugen oder gar mutmasslichen Straftätern, erfolgte nie.


06. März 2016 - Die Senatskanzlei des amtierenden Ersten Bürgermeister der Hansestadt Hamburg Olaf SCHOLZ wird über diese Straftat informiert
Das Büro des Ersten Bürgermeister der Freien und Hansestadt Hamburg wird in einem 5 Seiter Dossier über die bedenklichen Vorgänge im Februar 2016 per Telefax informiert.
Olaf SCHOLZ, den Betroffenen Guido Lechner persönlich kennend und bereits zu Zeiten der Von-Beust-CDU-Landesregierung über die auch gegen diese Landesregierung durchaus unglaublichen Straftatvertuschungs- und Straftatunterstützungsvorwürfen bestens informiert, stellt sich taub. 

Erstaunlich, soll doch der im Jahr 2016 amtierende Erste Bürgermeister dem Betroffenen Guido Lechner noch zu SPD-Oppositionszeiten wörtwört-lich gesagt haben, Zitat: "(...) das sind ja ganz schlimme Sachen, was die mit Ihnen machen. Das ist ja hochkriminell (...)"  

Warum auch ein Olaf SCHOLZ, wie auch sein Amtsnachfolger, ganz augenscheinlich zur penetranten Ignorierung überhaupt dieser gesamten Straf-tatvorwürfe angehalten ist, zeigt sich wohl in den politischen Vergangenheiten der Hansestadt Hamburg und den mehr oder weniger hochkarätigen Namen hier involvierter Personen, die sich ganz augenscheinlich mehr als ungeniert an fremden Privatvermögen umfassend bedient haben. 

Die penetrante Ermittlungsverweigerungshaltung der Hamburger Justizbehörde und die permanenten Missachtungen einfachster eingelegter Rechtsmittel pp. wirft berechtigte Fragen über die eigentliche Intention einer Justiz - und Ermittlungsbehörde auf, sich für gewisse Personenkreise derart weit hinauszulehnen und geltende Rechtsvorschriften vollumfänglich außer Kraft zu setzen.


Fortsetzung folgt [12.10.2020]

 

TMG