Berlin, Anfang 2020
Das weitergeführte Hamburger Strafverfahren durch die Staatsanwaltschaft Berlin wegen "Verleumdung"

gegen den früheren Korruptionsblog.com - Betreiber Guido Lechner.
Az.: (278 Cs) 3034 Js 17288/19 (311/19).
Bundesverdienstkreuzträger und Notar a.D., Dr. E. Nümann, Hamburg ./. Guido Lechner, Berlin.
Richter des Strafgerichts rügt mangelhafte Ermittlungsarbeit der Strafermittlungsbehörde

17. Dezember 2020, Berlin, Amtsgericht Tiergarten.
Unter dem Aktenzeichen (278 Cs) 3034 Js 17288/19 (311/19) wird das aus Hamburg herübergeschwappte Strafermittlungsverfahren gegen den Beschudigten Guido Lechner verhandelt.
Wie bereits in Hamburg, wird auch von der Berliner Staatsanwaltschaft (nach Abgabe vom Gerichtsbezirk Hamburg an den Gerichtsbezirk Berlin) dem Lebenspartner Guido Lechner des am 27.06.2001 in Hamburg verstorbenen Kunsthistorikers Prof. Dr. Dr. Christian A. Isermeyer von dessen früheren für den Kunsthistoriker Isermeyer in Hamburg tätigen Notar (heute a.D.) und Generalbevollmächtigten Herr Dr. E. Nümann vorgeworfen, ihn und sein früheres Hamburger Notariat durch falsche öffentliche Anschuldigungen verleumdet zu haben.

Wie bereits ab 2017 die Hamburger Staatsanwaltschaft bemühte sich auch die Berliner Ermittlungsbehörde nicht, den im Vorfeld der Anklage umfangreichen Gegenvorträgen über den Wahrheitsgehalt der öffentlichen Beschuldigungen auch nur ansatzweise gegenzuprüfen. Es wurde ausschließlich anhand des Vortrages des Notar a. D. ermittelt. Eine unabhängige Ermittlung zulasten und zugunsten fand nie statt. Auch eine Erklärung hinichtlich der im Februar 2016 in Hamburg verschwundenen Hunderten von Verfahrensakten - die als Beweismittel hätten dienen können -  und die hierzu zweifelsfrei vorhandenen bedenklichen Verstrickungen der Hamburger Ermittlungsbehörden, wollte die Berliner Staatsanwaltschaft augenscheinlich nicht hinterfragen. 

Im Gegenteil, die Staatsanwaltschaft Berlin beantragte beim Amtsgericht Tiergarten, einen zumindest Strafbefehl gegen den Beschuldigten Guido Lechner in 4stelliger Höhe ohne weitere Verhandlung oder Anhörung zu erlassen. Dieser Versuch der Staatsanwaltschaft Berlin das Strafgericht dahingehend zu beeinflussen ohne weitere Verhandlung zulasten des Beklagten zu agieren, fand keine Unterstützung beim zuständigen Richter.

Der Author erinnert sich noch gut an das erste Gespräch im Jahr 2020 bei der in diesem Fall als Verteidigerin des Beklagten auftretenden Berliner Rechtsanwaltskanzlei. Das durchaus als zunächst ungläubig sich darstellende Szenario und die nach Würdigung der umfangreichen Gesamtumstände fallenden Einschätzung:"(...) an Ihren Aussagen ist etwas dran. Ihnen muss ganz schön übel mitgespielt worden sein (...)".

Erkenntnisse, die zweifelsohne auch eine wenigstens ansatzweise neutral arbeitende Ermittlungsbehörde ohne allzu großen Aufwand hätte feststellen können. Zu viele Antworten auf bestehende berechtigte Fragen sind ausstehend, u.a.:

die im Gegenvortrag an die Ermittlungsbehörden vom hier Beschuldigten Guido Lechner zu seiner Verteidigung gemachten Angaben, dass ihm im Februar 2016 in Hamburg sämtliche Beweismittel und Verfahrensakten, die u.a. genau diese Beschuldigungen gegen den Bundesverdienstkreuzträger Dr. E. Nümann zementieren und untermauern, sowie die Entwendung nicht nur dieser Unterlagen, sondern auch die seinerzeit bestehende Wohnungseinrichtung in der Hamburger Uhlandstrasse von namentlich bekannten Tätern, ohne das diese bis heute auch nur ansatzweise u.a. strafrechtlich verfolgt wurden und den Hinweis der durch bewusste Straftatdeckung und Vereitelungshandlungen etc. mutmasslichen Verwicklung von Teilen der Hamburger Justiz und Politik in diese Straftathandlungen.

Bemerkenswert auffallend  ist die zweifelsfrei sichtbare Parteinahme der Hamburger wie auch der Berliner Ermittlungsbehörden zugunsten des regional durchaus hochkarätigen Bundesverdienstkreuztragenden Notares (a.D.) Dr. E. Nümann.

Am 17. Dezember 2020 erfolgte die vollumfängliche Freisprechung des Beklagten durch das zuständige Berliner Strafgericht.
An die Adresse der als Vertreterin der Anklage beisitzende StAín W. sagte der Richter "(...) Warum sind die Ermittlungen in Sachen Dr. Nümann verhindert worden? Sie werden ja wohl kein Rechtsmittel gegen meinen Beschluß einlegen? (...)".
Die Staatsanwaltschaft Berlin verzichtete noch im Verhandlungsraum auf Einlegung von Rechtsbehelfen.

Das der Vertreterin der Anklage dieses Verfahren auch aufgrund der vom Beklagten während der Verhandlung in Richtung Ermittlungsbehörde vorgeworfenen umfangreichen u.a. Vereitelungshandlungen peinlich war, ist offensichtlich gewesen.
Der Richter stellte unmissverständlich fest, dass die Ermittlungsbehörde selbst Ermittlungen zugunsten des Notar a. D. Dr. E. Nümann, Hamurg, be - und verhindert hat.

BGH, Urteil vom 06.11.2007 - 1StR394/07
Verfolgungsvereitelung (§ 258 Abs 1 StGB)
Billigung von Straftaten (§140 StGB)

Gegen den Bundesverdienstkreuzträger Notar a.D. Dr. E. Nümann, Hamburg, wurde ordnungsgemäß gem. § 158 Abs. 1 StPO bei der zuständigen Staatsanwaltschaft Berlin und bei der Senatsverwaltung des Landes Berlin Strafanzeigen / Strafanträge gem. § 171 Abs1 Satz 1 StPO gestellt.

Eine Verletzung oder Missachtung dieser bereits mehrfach gestellten Strafanzeigen verletzen das existierende Legalitätsprinzip. Gemäß diesem müssen Strafverfolgungsbehörden gem § 163 StPO (Polizei / Staatsanwaltschaft) die in dienstlichem Zusammenhang von Offizialdelikten Kenntnis erhalten, eine Strafanzeige / Strafantrag vorlegen und unumgängliche strafprozessuale Ermittlungen einleiten.


07. Oktober 2019, Strafanzeige (Auszug) gegen Notar a.D. Dr. E. Nümann, Staatsanwaltschaft Berlin - Dokument
Anfang 2020, Staatsanwaltschaft Berlin, Entwurf des Strafbefehls - Dokument
17. Dezember 2020, Amtsgericht Tiergarten, Berlin, Einstellungsbeschluss - Dokument

Dr. E. Nümann fungierte bis zum Jahr 2001 als Generalbevollmächtigter, Hausnotar, spätere Testamentsvollstrecker und Mitnutznießer des früheren Lebenspartners des Beschuldigten Guido Lechner; dem im Sommer 2001 in Hamburg verstorbenen Kunsthistorikers Prof. Dr. Dr. Christian A. Isermeyer.


Seit 2001 existiert zwischen u.a. beiden Parteien ein Streit über sehr bedenkliche Umstände die u.U. zum Tod des Kunsthistorikers führten, wie auch der Abwicklung und unzulässigen Veräußerung des mehr als umfangreichen Vermögens des Erblassers, wie auch des Beklagten selbst, durch den Generalbevollmächtigten Notar bzw. durch dessen Notariat. Dieses erhebliche Vermögen bestand u.a. durch eine umfangreiche und erhebliche Anzahl von u.a. Kunstgegenständen, Immobilien, Wertpapiere etc. pp.. Kunstgegenstände wurden u.a. ab dem Jahr 2002 unzulässigerweise u.a. auf Kunstmärkten hundertfach zur Auktion angeboten, trotz bis heute offener umfangreicher Rechtsverfahren (u.a. auf EU-Ebene) veräußert, Immobilien in Stiftungen übertragen. Ein u.a. Berlin Museum rühmte sich 2004 öffentlich, Dank dem Vermächtnis des Erblassers umfangreiche Maßnahmen durchführen zu können.


Die Staatsanwaltschaft Berlin unterliegt am 17. Dezember 2020 in Berlin ihrem Begehren auf Erlass eines Strafbefehls in 4stelliger Eurohöhe bzw. dem Antrag auf Anklageerhebung / Verurteilung gegen den früheren Korruptionsblog.com -Betreiber Guido Lechner.

Der Innitiator der Strafanzeige, Dr. E. Nümann - Hamburg, ist mit der früheren Hamburger Finanzsenatorin Nümann-Seidenwinkel (SPD) verheiratet und u.a. Vorsitzender des Vereines Freunde der Kunsthalle e.V., Hamburg.
Dr. E. Nümann wurde 2016 u.a. von der Kulturbehörde der Freien und Hansestadt Hamburg für seine "Verdienste um Kunst und Kultur" mit dem Bundesverdienstkreuz 1. Klasse geehrt. 

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TMG