Bekämpfung von Korruption und schwersten justiziellem Unrechtes in der Bundesrepublik Deutschland,

…wie zum Beispiel seit vielen Jahren u.a. gegen schwerwiegende strafbare Rechtsbeugungen im Amte (§ 339 StGB, Art. 13 EMRK), Strafvereitelungen im Amte (§§ 258, 258a StGB), Amtsmissbrauch (§ 302, 331 StGB), Amtsträger vorsätzlich eine andere Person in wirtschaftliche Not bringt (§ 263 Abs 3 StGB) ff. bis hin von Wirtschaftsstrafdelikten in mehreren schweren Fällen, gezielten geplanten staatlichen terroristischen Anschlägen durch Amtspersonen und weitere vorgenommene organisierte Amtskriminalität, die zweifelsfrei als "bandenmäßig organisiert" in ihrer Ausführung bezeichnet werden kann.

   Diese schwerwiegenden Amtskriminalitäten im Amte wurden seit vielen Jahren durch Amtsträger der Freien und Hansestadt Hamburg im vollen Umfang begangen und sogar vorsätzlich geplant.

 

Die seit vielen Jahren umfangreichen begangenen kriminellen und terroristischen Handlungen- und Machenschaften des Hamburger SPD-Senates der Freien und Hansestadt Hamburg,

…wie zum Beispiel seit vielen Jahren u.a. gegen schwerwiegende strafbare Rechtsbeugungen im Amte, Strafvereitelungen im Amte, Amtsmissbrauch im Amte bis hin von Wirtschaftsstrafdelikten in mehreren schweren Fällen, gezielten geplanten staatlichen terroristischen Anschlägen durch Amtspersonen und weitere vorgenommene organisierte Amtskriminalität, die zweifelsfrei als "bandenmäßig organisiert" in ihrer Ausführung bezeichnet werden kann.

  Diese schwerwiegenden Amtskriminalitäten im Amte wurden seit vielen Jahren durch Amtsträger der Freien und Hansestadt Hamburg im vollen Umfang begangen und sogar vorsätzlich geplant.

 

Durch den Hamburger SPD-Senates  der Freien und Hansestadt Hamburg wurden seit vielen Jahren u.a. schwerwiegende Diebstähle Beweismittelunterschlagungen, Beweismittelvernichtungen, erbeliche umfangreiche Vermögensveruntreuungen sowie weitere schwere um-fangreiche Straftaten (gemeint sind u.a. auch noch die Wirtschaftskriminalitäten / Wirtschaftsstrafdelikten) pp., vorgenommen und begangen.

   Dies sind besonders durch die Hamburger SPD-Senates der Freien und Hansestadt Hamburg seit vielen Jahren gängige Methoden - wie zu Zeiten des Dritten Reiches - Nazi Deutschland „Vermögensenteignungsvorgängen durch Vermögensveruntreuungen“ 1933-1945.

 

Diese ganz klar seit vielen Jahren erhebliche umfangreiche begangene kriminelle und terroristischen Handlungen- und Machenschaften des Hamburger SPD-Senates der Freien und Hansestadt Hamburg,

  sind ganz klar seit vielen Jahren “bandenmäßig organisierter Amtskriminaität im Amte" (§ 129 Abs. 1, Abs. 4 StGB) "Bildung kimmineller Vereinigungen (§§ 129, 129a StGB) durch den Hamburger SPD-Senates der Freien und Hansestadt Hamburg", anzusehen.

https://www.bundestag.de/resource/blob/921934/dafd45dc765aa16f6fab1ef4f5d45bb6/Strafbarkeit-krimineller-Vereinigungen-data.pdf

 

Laut EU-Definition sind derartige seit vielen Jahren durch die Hamburger SPD-Senates der Freien und Hansestadt Hamburg begang-ene Zustände ganz klar als "Terrorismus" im vollem Umfang einzustufen.

Kriminelle Vereinigung (§ 129 StGB)

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Gerade Altbundeskanzler Olaf Scholz (SPD), ist seit vielen Jahren in dessen gesamten Amtszeit als ehemaliger Erster Bürgermeister der Freien und Hansestadt Hamburg, auch weiterhin verantwortlich für die bisherigen gesamten rechtlichen justiziellen Missstände und für dessen politisches, rechtliches und dienstrechtliches Fehlverhalten vollumfänglich weiterhin verantwortlich. Ebenso trägt er weiterhin die dienstrechtliche und organschaftliche Verantwortung für seine Handlungen oder Unterlassungen in dessen Amtszeit als seinerzeitiger Erster Bürgermeister der Freien und Hansestadt Hamburg .

   Dies gilt ebenfalls und insbesondere für alle seinerzeitigen Handlungen und Unterlassungen der ihm seinerzeit unterstellten und verantwortlichen Senator/inn/en der Freien und Hansestadt Hamburg, für die ein Erster Bürgermeister die Dienstaufsicht inne hat.

 

Altbundeskanzler Olaf Scholz (SPD) hat ab dem Jahr 2011 in seiner gesamten Amtszeit als ehemaliger Erster Bürgermeister der Freien und Hansestadt Hamburg sowie Teile des SPD - Senates der Freien und Hansestadt Hamburg (hier Justizbehörde und Innenbehörde), maßgeblich u.a. an umfangreichen gänzlichen Beweismittelunterschlagungen bis hin zu vollständigen Beweismittelvernichtungen aktiv mitgewirkt. Die zuständigen Senatoren und der jeweils amtierende Erste Bürgermeister sind maßgeblich durch vorsätzliches jahrelanges aktives Hinzutun und Mitwirken - auf Landes und Bundesebene - an und bei erheblichen Verschleierungen, Verschleppungen und die damit verbundenen massiven rechtswidrigen Beihilfen und Begünstigungen durch vorsätzliche jahrelange Unterlassungen bei, nach rechtsstaatlicher Auffassung vorzu-nehmenden Straftatverfolgungen, erheblichen und schwerwiegenden begangenen Zivil- und Strafdelikte bis hin von Wirtschaftsstrafdelikten in mehreren schweren Fällen, schwerer Hehlerei (behördliche Akzeptanz / Duldung der Veräußerung umfangreichsten Vermögens aus immer noch laufenden Gerichtsverfahren vor europäischen Gerichten) pp. - u.a. begangen durch die Justiz der Freien und Hansestadt Hamburg - ganz erheblich aktiv an diesen massiven Strafdelikten im Amte unstreitig maßgeblich hierdurch mit beteiligt.

 

Hauptsächlich durch politische Einflussnahme und durch die aktiver Unterstützung und Mitwirkung des Altbundeskanzler Olaf Scholz (SPD) als ehemaliger Erster Bürgermeister der Freien und Hansestadt Hamburg und durch den SPD - Senat selbst der Freien und Hansestadt Hamburg, wurden seit vielen Jahren in dessen gesamten Amtszeit und bis heute aktuell schwerwiegenden Diebstähle, Kapitalverbrechen, umfangreicher wertvoller Kunstraub (z.B. u.a. wie auch gestohlene wertvolle Kunstgegenständen | Kunstgemälden pp.) und schwerer Hehlerei durch illegale Unterschlagungen und Veruntreuungen, sowie erhebliche Sachbeschädigungen (z.B. u.a. wie auch Urkunden- und Testaments-fälschungen (§§ 263, 276 StGB, § 274 Abs. 1 StGB) ff. sowie Urkundenunterdrückungen der u.a. Generalstaatsanwaltschaft Hamburg zu Gunsten der Freien und Hansestadt Hamburg, Beweismittelunterschlagungen bis hin zu gänzlichen Beweismittelvernichtungen, sowie erheb-liche schwere Wirtschaftsstrafdelikten an den Bürger in der Freien und Hansestadt Hamburg aktiv begangen und ermöglicht - mit dem Ziel der umfangreichen vollständigen Vermögensabschöpfung.

 

Politische Einflussnahme beinhaltet sowohl finanzielle als auch personelle Verflechtungen einer Organisation mit der Politik. Finanzielle Einflussnahme... 

 

Zur Vertuschung von selbst begangenen und in mit verwickelten Wirtschaftsstrafdelikten lässt Altbundeskanzler Olaf Scholz (SPD) in dessen gesamten Amtszeit als ehemaliger Erster Bürgermeister und der SPD - Senat selbst der Freien und Hansestadt Hamburg, seit vielen Jahren Bürger in der Freien und Hansestadt Hamburg Mittels u.a. rechtswidriger Beschlüsse illegal und inkognito Wohnungen und Häuser vollständig ausräumen, um u.a. Beweismittel - die inhaltlich erheblich zu Lasten des Hamburger Senates aussagen und u. a. diesbezügliche Erklärungen an Eides statt dritter Personen beinhalten - vollständig entwenden, vernichten und unterschlägt diese aktiv, um somit eine Rechtsverfolgung massiv zu erschweren und bestimmte Straftäterpersonen des öffentlichen oder politischen Lebens bewusst von der Strafverfolgung auszu-nehmen. Diese von Teilen der Hamburger Justiz mitgetragenen Rechtsbeugungen und Strafvereitelungen sind "bandenmäßig organisierten Kriminalitätsstrukturen" zu zuordnen und werden so auch vor europäischen Gerichten so vorgetragen. Ein derartiger Diebstahlsvorfall ereignete sich beispielsweise am 08. Februar 2016 in Hamburg.

 

Der durch die gesamtkriminellen Vorgänge in den Hamburger Justizbehörden erheblich Vermögensgeschädigte und Kläger macht bereits Scha-densersatzansprüche gegen die Freie und Hansestadt Hamburg und als Drittschuldnerin, die Bundesrepublik Deutschland, u. a. auch noch wegen begangenen schwerwiegenden Strafvereitelungen im Amte in Höhe von über 100 Millionen Euro zzgl. Zinsen seit 1998 durchgehend bis 2025 im Individualbeschwerdeverfahren vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) in Straßburg und vor dem Inter-nationalen Zivil- und Strafgerichtshof (IGH) in Den Haag geltend gemacht.

 

Überdies sind dem Kläger und gleichzeitigen Beschwerdeführer seit vielen Jahren beträchtliche Vermögensschäden zzgl. Zinsschäden durch ent-gangene Zinsvorteile im erheblichen Umfang entstanden. Allein die Schäden in den umfangreichen von ihm eingereichten Dutzenden von Fällen belaufen sich auf über 100 Millionen Euro zzgl. Schadenersatz und Zinsforderungen; insgesamt werden die Gesamtforderungen bereits schon in 2018 auf 250-300 Millionen Euro geschätzt. Die Behörden und die Justiz der Freien und Hansestadt Hamburg - Justizver-waltungsamt für Stiftungsangelegenheiten - müssen für die beträchtlichen Vermögensschäden und ebenso für die damit einhergehenden zu-sätzlichen Zinsschäden wegen der eindeutigen vorsätzlichen und mit hoher krimineller Energie vorgenommenen kriminellen Handlungen u.a. wegen „verzögerten justiziellen Sachbehandlungen“ vollumfänglich aufkommen.

 

Diese hohen, der Realität und NICHT an den "Haaren herbei gezogenen" entsprechenden Summen, erklären auch die Perfidität und Hartnäck-igkeit des Hamburger Senates und seiner Justizbehörden in den Versuchen der Niederschlagungen dieser seit vielen Jahren rechtmäßigen An-sprüche des Klägers und gleichzeitiger Beschwerdeführers gegen die Freien und Hansestadt Hamburg.

 

Führenden Amtspersonen in den Behörden und der Justiz der Freien und Hansestadt Hamburg und auf Bundesebene haben sich von Amts wegen in schwerwiegende strafrechtlicher und erheblicher Weise bemüht, den Kläger und gleichzeitiger Beschwerdeführer um diese seine seit vielen Jahren berechtigten Ansprüche zu prellen, indem sie nachweislich bewusst und systematisch u.a. erhebliche und massive Rechtsbeugungen (§ 339 StGB, Art. 13 EMRK) in Tateinheit mit erheblichen und massiven Strafvereitelungen (§§ 258, 258a StGB, § 129 Abs. 1, Abs. 4 StGB), Amtsmissbrauch (§ 302, 331 StGB) ff. begingen.

 

Stellenweise ist seit vielen Jahren bekannt, dass persönliche Vorteile wie Beförderungen oder Sachleistungen ausgereicht worden sind.

 

Aus weiteren seriösen Quellen ist mehrfach glaubhaft angetragen und nachweislich bestätigt worden, dass Altbundeskanzler Olaf Scholz (SPD) in dessen gesamten Amtszeit als ehemaliger Erster Bürgermeister der Freien und Hansestadt Hamburg und der SPD-Senat selbst der Freien und Hansestadt Hamburg, die Justiz der Freien und Hansestadt Hamburg in kollusiver Zusammenarbeit mit dem Landes- und Bun-deskriminalamt seit vielen Jahren brisante Gerichtspost / Gerichtsschriftstücke / Briefe, die an den Kläger und gleichzeitiger Beschwerdeführer gerichtet sind, u.a. wie vom Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe, vom Bundesgerichtshof in Karlsruhe und besonders von der 5. Sektion des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte (EGMR) in Straßburg sowie vom Internationalen Zivil- und Strafgerichtshof (IGH) in Den Haag kontrolliert, diese größtenteils unterschlägt, veruntreut und vernichtet werden.

   Diverse nicht nachvollziehbare mysteriös deklarierte Postzustellungen zementieren seit vielen Jahren diesen nachweislichen Verdacht.

 

Ergangene Urteile des 5. Sektion des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte (EGMR) in Straßburg und des vom Internationalen Zivil- und Strafgerichtshof (IGH) in Den Haag, diese wurden ebenfalls unterschagen, veruntreut und vernichtet .

 

Dies ist seit vielen Jahren u.a. als schwerwiegende Verletzung und Mißachtung des Post / Briefgeheimnisses (§§ 202, 206, 118 StGB) ff. anzusehen. Die Vorgehensweise der Postüberwachung bei sogenannten "systemangreifenden" Personen wurde bereits mehrfach auch bei ähnlich gelagerten Fällen durch Presseveröffentlichungen bestätigt.

 

Bedrohungen des Geschädigten und Klägers. Aus vielfachen Richtungen wurden seit vielen Jahren diverse direkte und indirekte Bedrohungen gegen das Leben des Geschädigtes und Klägers ausgesprochen. Vielfache seit vielen Jahren gewaltsame willkürliche 48h - Verhaftungen des Geschädigten und Klägers mit dem Ziel der Einschüchterung, rechtswidrig vorgenommen durch die Justizbehörde der Freien und Hansestadt Hamburg, sprechen eine seit vielen Jahren deutliche Sprache. Zitate aus dem Polizeidienstellennebenraum "... jetzt muss er doch einmal einge-schüchtert sein ..." lassen seit vielen Jahren die Perfidität und Absicht der Aktionen eindeutig erkennen. Dem seit vielen Jahren informierten Bundespräsidialamt in Berlin sind diese Vorgänge per Telefax nachweislich bekannt und vorgetragen worden.

 

In der Gesamtbetrachtung seit vielen Jahren dieser Vorgänge kann man hierbei ganz klar feststellen und davon ausgehen, dass durch den letzt-endlich, immer noch mit gesamtverantwortlichen des Altbundeskanzler Olaf Scholz (SPD) unter dessen Gesamtamtszeit als ehemaliger Erster Bürgermeister und Präses des SPD - Senates der Freien und Hansestadt Hamburg in umfangreichen rechtsbeugenden kollusiven Zusam-menwirken mit der hiesigen Justiz der Freien und Hansestadt Hamburg - gegen Bürger der Freien und Hansestadt Hamburg - erhebliche staatliche vorsätzlich und geplante terroristische Aktivitäten begangen wurden und werden; immer auch verbunden mit dem Ziel der Einschüch-terung der unbequemen und hartnäckigen Klägerparteien, der finanziellen Ausrottung derselben, dem Versuch der psychischen Demontage und somit zum Schutz seiner eigenen politischen bzw. persönlichen Freunde, die sich aus rechtsstaatlicher Sicht längst hätten strafrechtlich und zivilrechtlich zu verantworten haben müssten, vollumfänglich zu schützen und von der Strafverfolgung auszunehmen. Laut EU - Definition sind diese seit vielen Jahren derartige Zustände als "Terrorismus" einzustufen.

 

Altbundeskanzler Olaf Scholz (SPD) als ehemaliger Erster Bürgermeister der Freien und Hansestadt Hamburg, trug und trägt er seit vielen Jahren die gesamte rechtliche und politische Verantwortung, auch für die justiziellen Missstände in der Freien und Hansestadt Hamburg. Dies gilt und galt ebenfalls für alle Handlungen und Unterlassungen der verantwortlichen Senator/inn/en in der Freien und Hansestadt Hamburg.

 

Altbundeskanzler Olaf Scholz (SPD) als ehemaliger Erster Bürgermeister der Freien und Hansestadt Hamburg (SPD) trägt seit vielen Jahren persönlich die verfassungsgemäße bzw. organschaftliche Verantwortung für die gesamte Justiz in der Freien und Hansestadt Hamburg.

 

Es stellt sich somit die durchaus berechtigte Frage, wie Altbundeskanzler Olaf Scholz (SPD), sich seinerzeit für das Amt des Bundeskanzler in Angesicht der voraufgeführten Gründe überhaupt empfehlen konnte bzw. ihm dieses Amt scheinbar ohne große Nachfrage zu seinen Ham-burger Umständen angetragen werden konnte ?

   Insbesondere auch unter Beachtung der von ihm gänzlich verweigerten Sachverhaltsaufklärungen, dem Umstand dass niemand regierungs- oder parteiseitig Aufklärung forderte und dem Umstand, dass er ebenso sich bereits vor dem Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR) in Straßburg sowie vor dem Internationalen Zivil- und Strafgerichtshof (IGH) in Den Haag verantworten muss.

 

Entsprechende Verfahrensanträge (Individualbeschwerden / Strafanträge) wurden bereits bei der fünften Sektion des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR) in Straßburg sowie an den Internationalen Zivil- und Strafgerichtshof (IGH) in Den Haag gegen den Altbundeskanzler Olaf Scholz (SPD) - als ehem. Erster Bürgermeister und Präses des Hamburger Senates in der Freien und Hansestadt Hamburg - (Lechner ./. Bundesrepublik Deutschland) angebracht, die im Übrigem in der Sache immer noch rechtsanhänig sind.

   (besondere Bezugnahme)

 

EGMR Große Kammer, Urteil vom 8. 6. 2006

Beschwerderecht und effektiver Rechtsschutz des Artikels 13 EMRK - Gerichtshof

Europa- Europäischer Gerichtshof: EU-Recht über nationaler Verfassung

Stand: 21. Dezember 2021

    Es ist ein wegweisendes Urteil: EU-Recht geht vor, sagt der Europäischer Gerichtshof, selbst wenn sich die Mitgliedstaaten auf Ihre Verfassung berufen. Die Botschaft ging auch an das deutsche BVerfG, BGH Karlsruhe.

 

Hauptsächlich durch politische Einflussnahme und durch die aktiver Beihilfe und Mitwirkung des Altbundeskanzler Olaf Scholz (SPD) als ehemaliger Erster Bürgermeister der Freien und Hansestadt Hamburg und durch den SPD - Senat selbst der Freien und Hansestadt Ham-burg wurden seit vielen Jahren u.a. schwerwiegende Diebstähle, Beweismittelunterschlagungen, Beweismittelvernichtungen, erhebliche um-fangreiche Vermögensveruntreuungen sowie weitere schwere umfangreiche Straftaten (gemeint sind u.a. auch noch die Wirtschaftskriminali-täten / Wirtschaftsstrafdelikten) pp., vorgenommen und begangen bzw. ermöglicht - mit dem Ziel der umfangreichen vollständigen Vermögens-abschöpfung.

    Dies sind seit vielen Jahren durch den Altbundeskanzler Olaf Scholz (SPD) als ehemaliger Erster Bürgermeister der Freien und Hansestadt Hamburg und durch den SPD - Senat selbst der Freien und Hansestadt Hamburg weitere gängige Methoden - wie zu Zeiten des Dritten Reiches - Nazi Deutschland „Vermögensenteignungsvorgängen durch Vermögensveruntreuungen“ 1933-1945.

 

Laut EU-Definition sind derartige seit vielen Jahren durch die Hamburger SPD-Senates der Freien und Hansestadt Hamburg begang-ene Zustände ganz klar als "Terrorismus" im vollem Umfang einzustufen.

Kriminelle Vereinigung (§ 129 StGB)

 

Gerade der Altbundeskanzler Olaf Scholz (SPD) ist in dessen gesamten Amtszeit als ehem. Erster Bürgermeister und Präses des Hamburger Senates in der Freien und Hansestadt Hamburg maßgeblich durch aktiver Beihilfe und Begünstigungen bis hin durch Mitwirkungen seit vielen Jahren bei Zivil- und Strafdelikten bis hin von Wirtschaftsstrafdelikte pp. aktiv hierbei maßgeblich besonders beigetragen und mitgewirkt und muss hierfür zur Verantwortung herangezogen werden; wie auch andere beteiligte Amtspersonen und Dritte.

 

Der Altbundeskanzler Olaf Scholz (SPD) muss sich seit vielen Jahren somit den Vorwurf gefallen lassen, bewusst diesen Zivil- und Straf-delikten nicht unerheblich Vorschub geleistet zu haben und an den gewollten Vertuschungen mitzuwirken.

 

Gerade Altbundeskanzler der Bundesrepublik Deutschland, Olaf Scholz (SPD) hatte ab dem Jahr 2011 in seiner gesamten Amtszeit als ehemaliger Erster Bürgermeister der Freien und Hansestadt Hamburg sowie Teile des SPD - Senates der Freien und Hansestadt Hamburg (hier Justizbehörde und Innenbehörde) bedienen sich selbst Methoden, die an die wohl kaum als rechtsstaatlich handelnde zweifelhafte Justizarbeit zu Zeiten des Dritten Reiches gegen jüdische Mitbürger bei „Vermögensenteignungsvorgängen durch Vermögensveruntreu-ungen“ 1933-1945 erinnern mögen.

 

Nochmals verweist der  Kläger und gleichzeitigen Beschwerdeführer hierzu auf den bedenklichen Umstand, dass durch die Freie und Hanse-stadt Hamburg und als Drittschuldnerin, die Bundesrepublik Deutschland bis zum heutigen Tage an den Geschädigten bislang weder Gut-machung noch Ausgleichzahlungen von Schadenersatzausgleich, trotz mehrfacher eindringlicher Aufforderungen, geleistet wurde.

 

BGH, Urteil vom 11 Januar 2007, Az. III ZR 302/05 ff.

 

Dies ist ganz klar seit vielen Jahren "bandenmäßig organisierter Amtskriminaität im Amte" (§ 129 Abs. 1, Abs. 4 StGB) ff., anzusehen.

 

Hauptsächlich durch politische Einflussnahme und durch die aktiver Beihilfe und Mitwirkung des Altbundeskanzler Olaf Scholz (SPD) in seiner gesamten Amtszeit als ehemaliger Erster Bürgermeister der Freien und Hansestadt Hamburg wurden seit vielen Jahren u.a. schwerwiegende Diebstähle, Beweismittelunterschlagungen, Beweismittelvernichtungen, erhebliche umfangreiche Vermögensveruntreuungen sowie weitere schwere umfangreiche Straftaten (gemeint sind u.a. auch  noch die Wirtschaftskriminalitäten / Wirtschaftsstrafdelikten) pp., vorgenommen und begangen.

   Dies sind durch den  Altbundeskanzler Olaf Scholz (SPD) in seiner gesamten Amtszeit als ehemaliger Erster Bürgermeister der Freien und Hansestadt Hamburg seit vielen Jahren gängige Methoden - wie zu Zeiten des Dritten Reiches - Nazi Deutschland „Vermögensenteig-nungsvorgängen durch Vermögensveruntreuungen“ 1933-1945.

 

Laut EU-Definition sind derartige seit vielen Jahren durch die Hamburger SPD-Senates der Freien und Hansestadt Hamburg be-gangene Zustände  ganz klar als "Terrorismus" im vollem Umfang einzustufen.

Kriminelle Vereinigung (§ 129 StGB)

 

Zu den Gesamtvorgängen verweist nochmalig der Kläger und gleichzeitigen Beschwerdeführer erneut, wiederholt und nachdrücklich ebenso und auch hier wiederholt (!) auf die gesamten Verfahrensakten beim den Bundes- und Europäischen Gerichten, bei den involvierten Strafver-folgungsbehörden, die im Übrigem in der Sache immer noch rechtsanhägig sind.

   (besondere Bezugnahme)

 

https://korruptionsblog.org/pages/altbundeskanzler-olaf-scholz-spd-.php

https://cloud.korruptionsblog.de/index.php/s/CiMYRjgY9iE9QeZ

https://cloud.korruptionsblog.de/index.php/s/P6oKNbqLijpnDMn

https://cloud.korruptionsblog.de/index.php/s/9DNpbrY7FM3FHsb

 

https://korruptionsblog.org/pages/bgh-karlsruhe.php

https://korruptionsblog.org/pages/bverfg-karlsruhe.php

 

Es wir hierzu ganz ausdrücklich auf die höchstrichterliche Rechtsprechungen zur Handhabungen von Zivilprozessen im Zusammenhang mit vorliegenden, diese Verfahren betreffenden, Straftaten und Straftatdelikte verwiesen.

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Weitere Bedrohungen des Geschädigten und Klägers. Der Geschädigte und Kläger wurde wiederum 2022 und 2023 in Hamburg gezielt angegriffen und niedergeschlagen.

    Auch an seinem Fahrzeug wurde 2023 und 2024 in Hamburg gezielt Sabotage vorgenommen und begangen.

Dies sind weitere versuchte Mordanschläge gegen das Leben des Geschädigten und Klägers. 

   Bei diesen hinterhältigen und geplanten angegriffen, wurden hierbei ihm außerdem an der linken Seite der Brust 4 Rippen ge-brochen und ebenso hiebei sein rechte Auge verletzt !

Seitdem ist hierbei sein rechte Auge dadurch unwiderruflich beeinträchtigt !

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Bundespräsident Dr. Frank-Walter Steinmeier (SPD) ist seit vielen Jahren aufgrund seiner politischen Mitwirkungen mehr als detailliert und umfassend über die des Altbundeskanzler Olaf Scholz (SPD) in dessen gesamten Amtszeit als ehemaliger Erster Bürgermeister der Freien und Hansestadt Hamburg, mit dessen praktizierten erheblichen und schwerwiegenden Zivil- und Strafdelikten bis hin zu Wirtschaftsstraf-delikten, Beweismittelunterschlagungen und Beweismittelvernichtungen, Urkundenunterdrückungen sowie den erheblichen Straftatbeständen u.a. wie der schweren Hehlerei, Deckung von Prozessbetruges pp. in mehreren schweren Fällen, bis heute persönlich informiert und schweigt hierzu bewusst. Bundespräsident Dr. Frank-Walter Steinmeier (SPD) muss sich seit vielen Jahren somit den Vorwurf gefallen lassen, bewusst diesen Zivil- und Strafdelikten nicht unerheblich Vorschub geleistet zu haben und an den gewollten Vertuschungen mitzuwirken.


Das seit vielen Jahren aktive Schweigen, ignorieren und bewusstes Übergehen dieser gesamten Zivil- und Strafdelikten pp. und zu den zweifelsfreien Tatsachen derartiger die demokratischen und rechtsstaatlichen Grundwerte unterwandernden und mit hoher krimineller Energie von einer deutschen Landesregierung vorangetriebenen und durchgeführten massiven Zivil- und Strafdelikten zu Lasten von Bürgern dürfen die Frage erlauben, ob eine Eignung als Bundespräsident der Bundesrepublik Deutschland und "erster Mann im Staate" überhaupt noch gegeben und vertretbar ist.

 

Bundespräsidenten Dr. Frank-Walter Steinmeier (SPD) billigt / fördert und unterstützt aktiv durch politische Einflussnahme somit dies seit vielen Jahren kriminelle Handlungen und Machenschaften des Hamburger SPD-Senates der Freien und Hansestadt Hamburg und weiter-führend durch die Bundes-SPD.

 

Politische Einflussnahme beinhaltet sowohl finanzielle als auch personelle Verflechtungen einer Organisation mit der Politik. Finanzielle Einflussnahme... 

 

Der Bundespräsident Dr. Frank-Walter Steinmeier (SPD) sieht sich selbst seit vielen Jahren gern als „Hüter der Verfassung“, ist aber nicht der moralischen Verantwortung des Amtes gerecht geworden, sich für die Beseitigung dieser seit vielen Jahren schweren demokratiegefährdenden justiziellen Missstände in der Bundesrepublik Deutschland einzusetzen, stattdessen wurde seit vielen Jahren unter dem Bundespräsident Dr. Frank-Walter Steinmeier (SPD) mit seiner an den Tag gelegten Untätigkeit eher Mitwirkungen und Begünstigungen der vorgenannten Zivil- und Strafdelikten erheblich mit Vorschub geleistet.

 

Bundespräsidenten Dr. Frank-Walter Steinmeier (SPD) hätte somit nicht mehr für ne zweite Amtszeit für das Amt als Bundespräsident auf-grund der schweren Vorwürfe gegen ihn antreten dürfen.

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Darüber hinaus: Der Kläger und gleichzeitiger Beschwerdeführer wies ebenso bereits mehrfach zusätzlich darauf hin, dass bereits ebenso am 23. Januar 2019 und am 10. Januar 2023 zwei weitere europäische Beschwerde/Amtshaftungsklage beim EGMR in Straßburg gem. Art. 1 Zusatzprotokoll Nr. 1 Eigentumsgarantie i. V. m. Art. 41 EMRK eingereicht wurde.

 

                                  Lechner / Bundesrepublik Deutschland

      19511 / 08  Europäischer Gerichtshof in Straßburg in der Opferentschädigungssache

 

Bezugnahme auch hierzu auf die bereits weitere ergangene Individualbeschwerdeklage vor dem EGMR in Straßburg gem. Art. 13 EMRK vom 15. September 2023.

 

                                   Lechner / Bundesrepublik Deutschland

 

Auch diese weiteren Verfahren sind ebenso immer noch vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR)in Straßburg hierzu offen rechtsanhängig. 

   (besondere Bezugnahme)

 

EGMR Große Kammer, Urteil vom 8. 6. 2006

Beschwerderecht und effektiver Rechtsschutz des Artikels 13 EMRK - Gerichtshof

Europa- Europäischer Gerichtshof: EU-Recht über nationaler Verfassung

Stand: 21. Dezember 2021

    Es ist ein wegweisendes Urteil: EU-Recht geht vor, sagt der Europäischer Gerichtshof, selbst wenn sich die Mitgliedstaaten auf Ihre Verfassung berufen. Die Botschaft ging auch an das deutsche BVerfG, BGH Karlsruhe.

 

https://cloud.korruptionsblog.de/index.php/s/M8nSQgcWF3QJwfJ

https://cloud.korruptionsblog.de/index.php/s/PZb3inJnr96djnB

 

TMG