Individualbeschwerdeverfahren beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte, Straßburg
[Rubrik in Vorbereitung. 30.03.2021]

 

Ergangene weitere Amtshaftungsklage am 10. Januar 2023 beim EGMR in Straßburg gegen Bundesrepublik Deutschland (BRD) 

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Erst durch die seit Jahren der aktive Behilfe / Unterstüzug und Mitwirkung des BGH und des BVerfG (Karlsruhe) konnte der Hamburger SPD-Senates und weiterführend durch die Bundes-SPD u.a. schwerwiegende Diebstähle, Beweismittelunterschlagungen, Beweismittelver-nichtungen und erhebliche umfangreiche Vermögensveruntreuungen sowie weitere erhebliche schwere Straftaten pp. hierzu an Bürger vor-nehmen.

 

Diese seit Jahren, mit aktive Behilfe / Unterstüzug und Mitwirkung des BGH und des BVerfG (Karlsruhe), erheblichen begangenen Kriminalitäten durch den Hamburger SPD-Senates und weiterführend durch die Bundes-SPD (gemeint sind u.a. wie auch die Wirtschaftskriminalitäten, Wirt-schaftsstrafdelikten pp.) wurden und werden dadurch erhebliche umfangreiche finanzielle Vermögensschäden an Bürger verursacht und vorgenom-men

  Das sind, mit aktive Behilfe / Unterstüzug und Mitwirkung des BGH und des BVerfG (Karlsruhe), durch den Hamburger SPD-Senates und weiterführend durch die Bundes-SPD krimminele Machenschaften und Methoden wie zu Zeiten des Dritten Reiches - Nazi Deutschland „Vermö-gensenteignungsvorgängen durch Vermögensveruntreuungen“ 1933-1945, gegen Bürger.

 

Besonters, mit aktive Behilfe / Unterstüzug und Mitwirkung des BGH und des BVerfG (Karlsruhe), ist der Hamburger SPD-Senates und weiter-führend durch die Bundes-SPD erheblich hierbei bereits seit Jahren in Dutzenden von Korruptionsfällen bis hin von erheblichen umfangreichen  Straftaten aktiv dabei besonders verwickelt.

 

Die seit Jahren erheblichen umfangreichen begangenen kriminellen Handlungen- und Machenschaften des Hamburger SPD-Senates und weiter-führend durch die Bundes-SPD.

   Dies ist ganz klar seit Jahren, mit aktive Behilfe / Unterstüzug und Mitwirkung des BGH und des BVerfG (Karlsruhe), “bandenmäßig organisierter Amtskriminaität im Amte" (§ 129 Abs. 1, Abs. 4 StGB), "Bildung kimmineller Vereinigungen (§§ 129, 129a StGB) durch den Hamburger SPD-Senates und weiterführend durch die Bundes-SPD pp., anzusehen.

 

EuGH Urteilt vom 28.05.2019: Deutsche Staatsanwaltschaft nicht unabhängig

https://www.transparency.de/aktuelles/detail/article/eugh-urteilt-deutsche-staatsanwaltschaft-nicht-unabhaengig/

 

TMG